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Tempus – Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt finden Sie hilfreiche Informationen zu Tempus, unserer Lösung für das Personalmanagement. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.
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Sie können mit der Maus über jeden Berechtigungsnamen fahren, um dessen Beschreibung anzuzeigen. Wir sind uns bewusst, dass die aktuellen Namen nicht immer eindeutig sind, daher überarbeiten wir sie derzeit, um sie verständlicher zu gestalten. Klicken Sie hier, um eine Tabelle mit den aktuellen und überarbeiteten Berechtigungsnamen sowie deren Beschreibungen anzuzeigen.
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Wir haben ein nützliches Tutorial für die Einarbeitung. Klicken Sie hier, um es zu öffnen.
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Unternehmen können Tools wie Tempus nutzen, das automatisierte Zeiterfassung, Compliance-Überwachung und Berichtsfunktionen bietet, um Arbeitgebern dabei zu helfen, die Anforderungen der Richtlinie effektiv zu erfüllen. Tempus optimiert Compliance-Prozesse und sorgt für Transparenz bei der Dokumentation, sodass Unternehmen die nationalen Arbeitsgesetze und die europäische Richtlinie leichter einhalten können.
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Bestimmte Ausnahmen und Flexibilitäten sind zulässig und in das Arbeitsrecht integriert. So können beispielsweise für bestimmte Branchen oder Berufe (wie Rettungsdienste oder Saisonarbeit) angepasste Anforderungen gelten. Bei diesen Ausnahmen müssen jedoch weiterhin die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer im Vordergrund stehen.
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Ja, die Europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ist in Luxemburg verbindlich. Als EU-Mitgliedstaat ist Luxemburg verpflichtet, seine nationalen Arbeitsgesetze an diese Richtlinie anzupassen, die Mindeststandards für Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Jahresurlaub zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer festlegt.
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Die Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen und andere Sanktionen. Darüber hinaus können nicht konforme Unternehmen einem erhöhten Risiko in Bezug auf Beschwerden von Mitarbeitern oder Reputationsschäden ausgesetzt sein, was die Bedeutung der Einhaltung dieser Vorschriften unterstreicht.
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Die EU-Mitgliedstaaten haben die Anforderungen der Richtlinie 2003/88/EG in ihre nationalen Arbeitsgesetze aufgenommen. Diese Vorschriften regeln wichtige Bestimmungen wie die maximale Wochenarbeitszeit, Ruhezeiten und den Mindestjahresurlaub. Arbeitgeber innerhalb der Union sind verpflichtet, diese Gesetze einzuhalten, um sowohl nationale als auch EU-Standards zu erfüllen.
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