Bedingungen und Konditionen
KAPITEL 1: ALLGEMEINER TEIL
1.1 ANWENDBARKEIT DIESER BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") sind die einzigen Bedingungen, die für den Verkauf von Waren ("Waren"), Produkten ("Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen") durch
- Mixvoip SA, 70 rue des Prés L-7333 Steinsel - Luxemburg
- Mixvoip Srl, Avenue de Finlande 5 - B-1420 Braine l'Alleud - Belgien
- Mixvoip GmbH, Max-Planck-Strasse 22 D-54296 Trier - Deutschland
- Mixvoip SAS, 4 rue Marconi F-57000 Metz - Frankreich
im Folgenden "Mixvoip" genannt
an den Käufer ("Auftraggeber") im Rahmen dieses Vertrags (wie unten definiert), zusammen "die Parteien". Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass seine eigenen Bedingungen nicht auf den Vertrag der Parteien anwendbar sind, es sei denn, Mixvoip hat schriftlich etwas anderes vereinbart.
1.1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mixvoip und dem Auftraggeber. Besteht bereits ein schriftlicher Vertrag über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen (Produkten), so haben die Bedingungen dieses Vertrags keinen Vorrang, wenn sie mit dem vorliegenden Dokument nicht übereinstimmen. Die vorliegenden Bedingungen ersetzen alle früheren Bedingungen.
1.1.3 Die juristische Person von Mixvoip, die mit dem Kunden einen Vertrag abschließt, wird im ursprünglichen Angebot (Vertragsangebot) festgelegt. Jedes weitere Rechtsdokument, das die Parteien bindet, wird nur von derselben juristischen Person von Mixvoip ausgestellt oder an diese adressiert, und diese juristische Person bleibt daher der einzige Vertragspartner unter Ausschluss der anderen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften von Mixvoip für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Dokument und für jedes Rechtsdokument
1.2 GESAMTVEREINBARUNG UND ANNAHME
1.2.1 Das "Angebot", der "Service Level Agreement" ("SLA"), die "Lieferung" und die Rechnung stellen zusammen mit diesen Bedingungen (zusammenfassend als "Vereinbarung" bezeichnet) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
1.2.2 Die Erfüllung eines Kundenauftrags (Angebot) stellt keine Annahme der Bedingungen des Kunden dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen. Die Nutzung des Dienstes ist gleichbedeutend mit der Akzeptanz dieser Bedingungen und Konditionen.
1.3 DAUER
1.3.1 Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Angebots und bleibt danach in Kraft, bis sie von einer der Parteien gemäß diesen Bedingungen gekündigt wird. Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Kunde die vollständige und unwiderrufliche Annahme dieser Bedingungen.
1.4 VORAUSSICHTLICHE LIEFERFRIST ODER LEISTUNG
1.4.1 Alle geltenden Fristen und voraussichtlichen Liefertermine wurden von den Parteien nach Treu und Glauben festgelegt und sind von beiden Parteien so weit wie möglich einzuhalten.
1.4.2 Mixvoip haftet nicht für zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, die Mixvoip oder dem Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung solcher Fristen entstehen.
1.5 VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
1.5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit Mixvoip in allen Angelegenheiten, die die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen betreffen, zusammenzuarbeiten und Mixvoip in solchen Fällen Zugang zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers sowie zu allen anderen Einrichtungen zu gewähren, die von Mixvoip zum Zweck der Lieferung, Implementierung, Ausführung und Wartung der Produkte oder Dienstleistungen billigerweise angefordert werden können.
Auf Anfrage wird der Auftraggeber unverzüglich Anweisungen, Informationen, Genehmigungen, Ermächtigungen oder Entscheidungen erteilen, die vernünftigerweise notwendig sind, damit Mixvoip die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Vertrages oder wie im Angebot beschrieben erbringen oder umsetzen kann. Der Kunde stellt Mixvoip alle Materialien und Informationen zur Verfügung, die Mixvoip für notwendig erachtet, um die Dienstleistungen rechtzeitig zu implementieren und auszuführen, und stellt sicher, dass diese Materialien und Informationen vollständig und korrekt sind.
1.5.2 Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von Mixvoip aus diesem Vertrag durch eine Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers oder seiner Vertreter, Subunternehmer, Berater oder Angestellten verhindert oder verzögert wird, ist Mixvoip nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verletzen oder anderweitig für Kosten, Gebühren oder Verluste zu haften, die dem Auftraggeber direkt oder indirekt durch eine solche Verhinderung oder Verzögerung entstanden sind.
Die Kosten einer solchen Verhinderung oder Verzögerung, die dem Auftraggeber zuzuschreiben sind, werden zu den jeweils geltenden Tarifen von Mixvoip in Rechnung gestellt, und alle Verjährungsfristen für die Erfüllung einer der Verpflichtungen von Mixvoip aus diesem Vertrag verlängern sich automatisch um den Zeitraum einer solchen Verzögerung.
1.6 ANGESTELLTE, VERTRETER UND VERTRAGSARBEITER
1.6.1 Mixvoip, seine Angestellten, Vertreter und Vertragsarbeiter beraten den Auftraggeber nur im Rahmen der Verpflichtungen von Mixvoip aus diesem Vertrag. Mixvoip haftet nicht für die Folgen einer Beratung, die außerhalb der Grenzen dieses Vertrages erfolgt.
1.7 UNTERAUFTRAGSVERGABE
1.7.1 Mixvoip kann alle seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag untervergeben
1.8 PREISE UND ZAHLUNG
1.8.1 Die Kosten für die Waren oder Dienstleistungen sind im Angebot angegeben. Die wiederkehrenden Kosten werden im Voraus in Rechnung gestellt (d. h. zu Beginn des von der Rechnung abgedeckten Zeitraums).
1.8.2 Die Kosten, die Mixvoip, seinen Angestellten, Vertretern oder Vertragsarbeitern bei der Bereitstellung der Waren, Dienstleistungen oder Produkte entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisekosten, Hardware- oder Softwarekonfiguration vor Ort oder per Fernzugriff, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu den im Angebot genannten Preisen zu zahlen und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
1.8.3 Mixvoip stellt dem Auftraggeber seine Dienste monatlich in Rechnung, sofern nicht anders geplant und im Angebot vereinbart. Die Rechnungen werden dem Auftraggeber über die Benutzeroberfläche zur Verfügung gestellt und elektronisch versandt. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass es in seiner Verantwortung liegt, Mixvoip eine gültige E-Mail-Adresse für den Erhalt der Rechnungen zur Verfügung zu stellen.
1.8.4 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder andere Steuern. Alle Bankspesen und Gebühren, die sich aus einer vom Kunden geleisteten Zahlung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, sind vom Kunden zu tragen.
1.8.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Preise geändert werden können, jedoch dürfen solche Änderungen nicht innerhalb der in Art. 1.13
1.8.6 Alle Rechnungen sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlung hat ohne Aufrechnung, Verrechnung oder Aufschub jeglicher Art zu erfolgen.
1.8.7 Die Zahlung der Rechnungen per SEPA-Lastschrift ist für jeden Kunden möglich, dessen wiederkehrende Rechnungen einen monatlichen Betrag von 50,00 € exkl. MwSt. erreichen oder überschreiten. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist für jeden Kunden mit wiederkehrenden Rechnungen unter dem monatlichen Betrag von 50,00 € exkl. MwSt. obligatorisch. Im Falle einer SEPA-Zahlung, die von der Bank des Kunden abgelehnt wird, wird Mixvoip dem Kunden eine Gebühr von 10,00 € berechnen.
1.8.8 Wenn der Kunde einen Rechnungsbetrag anfechten möchte, muss er spätestens 30 Tage nach Ausstellung der strittigen Rechnung eine hinreichend detaillierte schriftliche Mitteilung mit Empfangsbestätigung per Einschreiben oder per E-Mail an billing@mixvoip.com senden. Dieses Reklamationsverfahren entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den unbestrittenen Teil der Rechnung zu bezahlen.
1.8.9 Wenn der Auftraggeber die Zahlung nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum vornimmt, behält sich Mixvoip das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von monatlich 1,04 % zu erheben, die für jeden weiteren Monat der ausstehenden Rechnung steigen. Mixvoip kann für jede eventuelle Mahnung eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erheben. Mixvoip hat das Recht, die Dienste aus demselben Grund auszusetzen oder zu sperren. Die Reaktivierung erfolgt erst nach vollständiger Begleichung aller ausstehenden Beträge. Die Reaktivierung wird mit 41,20 € berechnet.
1.8.10 Mixvoip behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Vorankündigung und zu jedem Zeitpunkt zu kündigen, wenn der Auftraggeber einen fälligen Betrag aus diesem Vertrag nicht bezahlt und dieser Betrag 15 Tage nach der schriftlichen Benachrichtigung des Auftraggebers durch Mixvoip per E-Mail unbezahlt bleibt
1.9 VERTRAULICHKEIT
Jede Partei verpflichtet sich, Informationen, die sich auf das Geschäft oder Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei beziehen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen. Keine der Parteien ist berechtigt, das Bestehen der Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentlich bekannt zu machen.
1.10 GEISTIGES EIGENTUM
Jede Vertragspartei erkennt an, dass keine Bestimmung dieses Abkommens so ausgelegt werden kann, dass sie auf die Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum oder von Lizenzen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen hinausläuft oder sich daraus ergibt. Insbesondere vereinbaren die Vertragsparteien, dass im Rahmen dieses Abkommens keine Lizenz erteilt wird
Vereinbarung, entweder direkt oder indirekt, unter den Bedingungen eines Patents, eines Geschäftsgeheimnisses, einer Handelsmarke oder eines Urheberrechts. Alle von einer Partei offengelegten Informationen sind das Eigentum der Partei, die sie offengelegt hat.
1.11 HÖHERE GEWALT
Die Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die auf ein unabwendbares, unvorhersehbares und von den Parteien nicht beeinflussbares Ereignis zurückzuführen sind.
Die Vertragsparteien bemühen sich jedoch nach Kräften, etwaige nachteilige Auswirkungen zu begrenzen, und nehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich wieder auf.
1.12 BEENDIGUNG DES VERTRAGS UND EINSTELLUNG DES DIENSTES
1.12.1 Beendigung zu jedem Zeitpunkt: Nach einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten (nachstehend "Laufzeit" genannt) hat jede Partei das Recht, die Beendigung des Vertrags zu verlangen und eine oder alle Dienstleistungen einzustellen, sofern im Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.12.2 Die Einstellung eines einzelnen Dienstes (Kündigung eines Dienstes) muss schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail an billing@mixvoip.com mit Empfangsbestätigung beantragt werden.
1.12.3 Die Kündigung des Vertrages (Stornierung aller Dienstleistungen) muss schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail an billing@mixvoip.com erfolgen, wobei eine Empfangsbestätigung erforderlich ist.
1.12.4 In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist einen vollen Kalendermonat nach dem Monat, in dem die Beendigung beantragt wurde. Die Benachrichtigung über die Beendigung und/oder die Einstellung des Dienstes kann frühestens 6 Kalendermonate vor dem gewünschten Datum der Beendigung erfolgen.
1.12.5 Der Kunde ist darüber informiert und akzeptiert, dass einige Dienste eine Mindestdauer von mehr als 24 Monaten haben können. In solchen Fällen wird eine Abweichung von Art. 1.12.1 akzeptiert, und die Beendigung des Dienstes wird an die im Angebot angegebene Mindestdauer des besagten Dienstes angepasst, unbeschadet der Kündigungsfrist für den Rest der Dienste.
1.12.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Mixvoip im Falle einer Beendigung und/oder Einstellung des Dienstes vor Ablauf der in Artikel 1.12.1 festgelegten Frist berechtigt ist, die vollständige Bezahlung des Dienstes für den gesamten verbleibenden Zeitraum zu verlangen.
1.12.7 Im Falle der Vermietung von Hardware verpflichtet sich der Auftraggeber, die Hardware innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Beendigung auf eigene Kosten an Mixvoip zurückzugeben. Mixvoip behält sich das Recht vor, gemietete Hardware in Rechnung zu stellen, die nach der vorgenannten Frist nicht zurückgegeben wird oder die bei der Rückgabe (ganz oder teilweise) als fehlend oder beschädigt gemeldet wird.
1.12.8 Beendigung wegen Nichteinhaltung: Wenn der Auftraggeber ein erhebliches Defizit bei der Einhaltung von ISO 27001 durch Mixvoip oder eine Nichteinhaltung geltender Vorschriften, wie z.B. des luxemburgischen Regelwerks für Fachleute des Finanzsektors (PSF), feststellt und ein solches Defizit oder eine solche Nichteinhaltung nicht behoben wird, nachdem Mixvoip benachrichtigt wurde und eine angemessene Frist zur Behebung des Problems erhalten hat, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Zeitraum, der als "angemessen" gilt, richtet sich nach der Art des Mangels oder der Nichteinhaltung, den damit verbundenen Risiken und allen anderen relevanten Faktoren. Die Kündigung gemäß dieser Klausel schränkt keine anderen Rechte oder Rechtsmittel ein, die der Kunde gemäß dieser Vereinbarung oder geltendem Recht hat.
1.13 HAFTUNG
1.13.1 Die Verpflichtungen und Haftungen von Mixvoip gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus oder in Verbindung mit der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen ergeben, sind ausschließlich die in diesem Vertrag festgelegten. Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, Bedingungen, Garantien, Zusicherungen oder sonstigen Bestimmungen, die sich aus anderen Verträgen ergeben, werden hiermit ausgeschlossen.
1.13.2 Mixvoip haftet in keinem Fall vertraglich, deliktisch oder anderweitig für entgangenen Gewinn oder für Folgeschäden, indirekte, zufällige, besondere, strafende oder exemplarische Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags ergeben, selbst wenn die andere Partei auf die Möglichkeit eines solchen potenziellen Verlusts oder Schadens hingewiesen worden ist.
1.13.3 Mixvoip haftet in keinem Fall vertraglich, deliktisch oder anderweitig für Verluste oder Schäden, die sich aus dem Fehlverhalten des Auftraggebers ergeben.
1.13.4 Der Kunde erkennt an, dass Mixvoip nicht für die Löschung oder das Versagen der Speicherung von Nachrichten und/oder anderen Mitteilungen oder Daten verantwortlich ist, die über den Dienst gespeichert oder übertragen werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Mixvoip, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus der Nutzung der Anrufaufzeichnungsdienste durch den Kunden ergeben oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten.
1.14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS GEGENÜBER DRITTEN
1.14.1 Der Auftraggeber stellt Mixvoip von allen Ansprüchen frei, die Mixvoip infolge von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Mixvoip gelieferten Produkten oder Dienstleistungen erleiden könnte, einschließlich der Ansprüche Dritter auf Verlust oder Schaden infolge eines Mangels oder einer unsachgemäßen Nutzung einer von Mixvoip gelieferten Dienstleistung oder eines Produkts.
1.14.2 Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass für Dienstleistungen Dritter oder Softwarelizenzen zusätzliche Einschränkungen gelten können. Mixvoip kann nicht für diese Dienstleistungen, Lizenzen, Software, Support oder in irgendeiner anderen Form (mit Ausnahme von Hardware) von Dritten haftbar gemacht werden und kann nicht garantieren, dass seine Preispolitik, wie in Art. 1.8.4 definierte Preispolitik für Software von Dritten anwendbar ist. Bei der Erbringung von Dienstleistungen oder Lizenzen für Produkte Dritter akzeptiert der Kunde, dass Mixvoip nicht für Änderungen haftet, die von den jeweiligen Anbietern vorgenommen werden, einschließlich der Einstellung, Änderung oder Preiserhöhung, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die besagten Produkte oder Dienstleistungen niederschlagen kann oder nicht. Folglich haftet Mixvoip nicht für eine Unterbrechung oder Einstellung der genannten Produkte oder Dienstleistungen.
1.15 VERSICHERUNG
Jede Partei unterhält eine ausreichende Gewerbeversicherung bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft.
1.16 ABWERBEVERBOT
1.16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags und für einen verlängerten Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung keinen Mitarbeiter von Mixvoip, der mit der Erbringung der Produkte oder Dienstleistungen oder anderweitig mit diesem Vertrag zu tun hat, direkt oder indirekt abzuwerben oder ihm eine Beschäftigung anzubieten.
1.16.2 Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist der Auftraggeber verpflichtet, Mixvoip einen Betrag von 20.000 € (zwanzigtausend Euro) zu zahlen, der sofort fällig ist.
1.17 SCHUTZ VON PERSONENBEZOGENEN DATEN (DSGVO)
1.17.1 Mixvoip schützt personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Europäischen Union.
1.17.2 Jede Partei ermächtigt die andere Partei sowie deren Vertreter, Beauftragte oder Unterauftragnehmer, diese Daten zum Zwecke der Erbringung oder Abrechnung der Dienstleistungen zu verarbeiten.
1.17.3 Dem Kunden ist bekannt, dass alle an Mixvoip gerichteten oder von Mixvoip ausgehenden Anrufe aufgezeichnet werden. Diese Anrufe können zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes mit künstlicher Intelligenz (KI) verarbeitet werden
1.18 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.18.1 ABTRETUNG Der Auftraggeber darf diesen Vertrag oder einen Teil davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mixvoip abtreten oder anderweitig übertragen.
1.18.2 ÄNDERUNGEN Der Kunde wird darüber informiert, dass jede Änderung des vorliegenden Vertrags dem Kunden mit der Monatsrechnung oder der ersten verfügbaren Rechnung mitgeteilt wird. Sollte der Kunde eine solche Änderung innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum dieser Mitteilung ablehnen, wird der Vertrag gemäß den Bestimmungen in Art. 1.12.
1.18.3 UNGÜLTIGKEIT Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels, eines Absatzes oder einer Klausel, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind, für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird dieser Artikel oder dieser Teil abgetrennt, wobei die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.
1.18.4 ÄNDERUNG Die Änderung eines Artikels oder eines Teils davon, eines Absatzes oder einer Klausel, die Teil dieses Vertrags sind, bedarf der Zustimmung von Mixvoip, bevor sie als durchsetzbar gilt. Die endgültige Genehmigung erfordert die schriftliche Annahme der beantragten Änderung durch Herrn Loïc Didelot. Das Fehlen einer solchen Zustimmung hat die Nichtanwendbarkeit und Ungültigkeit der besagten Änderung zur Folge.
1.18.5 WERBUNG Für jede öffentliche Bekanntmachung über die unter diesen Vertrag fallenden Produkte oder Dienstleistungen ist die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien erforderlich.
1.18.6 VERHÄLTNIS DER PARTEIEN Das Verhältnis der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ist ausschließlich das von unabhängigen Auftragnehmern. Durch diese Vereinbarung wird keine Partnerschaft, kein Joint Venture oder eine ähnliche Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien begründet. Keine der Parteien ist ein gesetzlicher Vertreter der anderen Partei.
1.18.7 KEINE DRITTEN NUTZENDE Diese Vereinbarung ist ausschließlich zum Nutzen der Vertragsparteien bestimmt und verleiht keiner anderen Person als den Vertragsparteien irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel.
1.18.8 SPRACHLICHE UNTERSCHIEDLICHKEIT Im Falle einer Diskrepanz oder eines Widerspruchs zwischen der englischen Version und einer anderen Sprachversion dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die englische Version maßgebend und maßgeblich.
1.19 ZUSTÄNDIGKEIT
Im Falle von Schwierigkeiten bei der Durchführung und/oder Auslegung des Abkommens und nach dem Scheitern einer gütlichen Einigung wird die ausdrückliche Zuständigkeit der Gerichte wie folgt festgelegt
- Mixvoip SA, 70 rue des Prés L-7333 Steinsel - Luxemburg
- Gericht der Stadt Luxemburg - LUXEMBURG
- Mixvoip Srl, Avenue de Finlande 5 - B-1420 Braine l'Alleud - Belgien
- Gerichtshof von Brüssel - BELGIEN
- Mixvoip GmbH, Max-Planck-Strasse 22 D-54296 Trier - Deutschland
- Gericht Trier - DEUTSCHLAND
- Mixvoip SAS, 4 rue Marconi F-57000 Metz - Frankreich
- Gericht von Metz - FRANKREICH
ungeachtet der Mehrfachbeklagten der Einführung der Dritten, auch für Not-, Konsultations-, Interims- oder Beschwerdemaßnahmen.
KAPITEL 2: PROJEKT, LIEFERUNG UND SUPPORT DIENSTLEISTUNGEN
2.1 PROJEKTDURCHFÜHRUNG UND -UMSETZUNG
2.1.1 Die Installation, Lieferung und Ausführung eines Produkts oder einer Dienstleistung setzt die Annahme der vorliegenden Bedingungen voraus. Die Annahme eines Kundenauftrags (PO) stellt keine Abweichung von den vorliegenden Bedingungen dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung der vorliegenden Bedingungen gemäß den Bestimmungen in Art. 1.2.2.
2.1.2 Mixvoip wird sich nach besten Kräften bemühen, das Projekt auszuführen und die Waren und Produkte oder Dienstleistungen gemäß den im Angebot angegebenen Spezifikationen herzustellen und zu liefern. Im Rahmen von Art. 1.5 der vorliegenden Bedingungen wird Mixvoip den Auftraggeber kontaktieren, um seine Produkte oder Dienstleistungen zu implementieren und bereitzustellen. Der Auftraggeber ist sich bewusst und akzeptiert, dass einige Dienste in seinem geografischen Gebiet nicht verfügbar sein könnten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, Mixvoip von jeglichen Ansprüchen in Bezug auf solche regionalen Einschränkungen der Produkte oder Dienstleistungen aufgrund seines Standorts freizustellen.
2.1.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Durchführungszeit variieren kann und stellt Mixvoip von jeglicher Haftung frei. Mixvoip verpflichtet sich, den Auftraggeber durch rechtzeitige Kommunikation über jede Änderung in der Planung, die sich ergeben kann, zu informieren.
2.1.4 Bei Lieferung an den Auftraggeber stellt Mixvoip die Hardware und gegebenenfalls die Hardwarelizenz in Rechnung. Im Falle einer schrittweisen Ausführung des Projekts behält sich Mixvoip das Recht vor, die ausgeführten Arbeiten ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.
2.1.5 Wenn eine Finanzierungsoption gewählt wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Mixvoip seinen Finanzbericht oder andere notwendige Dokumente zur Verfügung zu stellen, die von Mixvoip vernünftigerweise angefordert werden, um die Durchführbarkeit des Projekts, die finanzielle Gesundheit, das Kreditrisiko, die Einhaltung der Vorschriften und die Überprüfung der Identität (sogenannte KYC) zu beurteilen. Mixvoip behält sich das Recht vor, die Finanzierungsoption aus beliebigem Grund abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung der Finanzierungsoption wird das Projekt unbeschadet der Bestimmungen in Art. 2.1.4
2.1.6 Mixvoip kann vor der Lieferung eine Vorauszahlung verlangen. In diesem Fall stellt Mixvoip dem Auftraggeber eine Proformarechnung für die Vorauszahlung aus.
2.2 LIEFERSCHEIN UND ABNAHME
2.2.1 Mixvoip behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber eine schriftliche Abnahme in Form eines Lieferscheins als Beweis für die Lieferung und/oder den Nachweis der Installation oder Konfiguration eines Produkts oder einer Dienstleistung zu verlangen. Der Auftraggeber muss entweder ein Produkt oder eine Dienstleistung abnehmen oder Mixvoip jeden reproduzierbaren Fehler oder Mangel an einem Produkt oder einer Dienstleistung (im Folgenden "Mangel") mitteilen.
2.2.2 Wenn der Auftraggeber ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht annimmt oder Mixvoip nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung über einen Mangel informiert, gilt das Produkt oder die Dienstleistung als angenommen.
2.3 SUPPORT DIENSTLEISTUNGEN UND UNTERSTÜTZUNG
2.3.1 Mixvoip wird die Dienstleistungen von Support , wie im Vertrag festgelegt, mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt ausführen. Die Dienstleistungen von Support können aus der Ferne oder persönlich beim Auftraggeber erbracht werden (sog. Vor-Ort-Einsatz). Für Vor-Ort-Einsätze können geografische Beschränkungen gelten (Artikel 2.5.7).
2.3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass bei Einsätzen vor Ort während der Nachtstunden zusätzliche Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Nachtarbeit anfallen können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Nachteinsätzen ein Aufschlag von 50 % auf die Zeit- und Reisekosten erhoben wird.
2.4 DIENSTANFRAGE
2.4.1 Serviceanfragen können vom Kunden schriftlich über mixvoip.com/support gestellt werden. Die Ausführung dieser Serviceanfragen unterliegt der Abrechnung nach Zeit und Material gemäß Art. 1.8.2. Ausnahmen gelten für die in Art.2.6 und Art.2.7 genannten Gewährleistungsfälle.
2.4.2 Sollte der Auftraggeber sich dafür entscheiden, ein externes Audit, eine Sicherheitsprüfung oder einen Penetrationstest durchzuführen, um die Einhaltung von DSGVO, ISO 27001 zu überprüfen oder um zu beurteilen, ob Mixvoip die Anforderungen erfüllt, um ein akzeptabler Lieferant für ein nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA) zertifiziertes Unternehmen, den luxemburgischen Regulierungsrahmen Professionals of the Financial Sector (PSF), und/oder der Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit (NIS2) oder einer anderen anwendbaren Vorschrift, eines Rahmens oder Standards, kann der Kunde dies tun, vorausgesetzt, der Kunde informiert Mixvoip in angemessener Weise und die Prüfung oder der Test wird auf eine Weise durchgeführt, die den normalen Geschäftsbetrieb von Mixvoip nicht stört. Wenn während eines solchen Audits, einer Sicherheitsprüfung oder eines Penetrationstests die Unterstützung, Beratung, die Mitwirkung von Mitarbeitern von Mixvoip oder das Ausfüllen von Formularen und internen Bewertungsdokumenten erforderlich ist, behält sich Mixvoip das Recht vor, dem Auftraggeber einen Stundensatz von 250,-€ für den Aufwand seiner Mitarbeiter in Rechnung zu stellen.
2.5 TECHNISCHE FRAGEN - SUPPORT ZUGANG
2.5.1 Wenn der Auftraggeber Mixvoip auf ein Problem aufmerksam macht und dieses Problem von Mixvoip reproduziert werden kann, wird Mixvoip dieses Problem gemäß den Bestimmungen in Art. 2.6
2.5.2 Die Benachrichtigung hat schriftlich über mixvoip.com/support zu erfolgen. Der Zugang zu den Support Diensten wird durch die Art des vom Kunden abgeschlossenen SLA (Service Level Agreement) geregelt. Die SLA gilt nur dann als aktiv, wenn alle Rechnungen vollständig und innerhalb der Zahlungsfristen beglichen sind.
2.5.3 Mixvoip wird sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, das Problem innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, haftet jedoch nicht für zusätzliche Kosten oder Ausgaben, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass das Problem nicht innerhalb dieser Fristen behoben wird.
2.5.4 Support Stunden: Support Stunden beziehen sich auf den festgelegten Zeitraum, in dem der Kunde einen Bericht zu einer Frage einreichen kann. Support Stunden können je nach Art des abonnierten SLA variieren (siehe Tabelle 2.5.10).
2.5.5 Zeitberechnung: Die Zeit wird in Stunden berechnet. Die maximale Reaktionszeit, die Eingriffszeit und die Wiederherstellungszeit geben die Zeit an, die Mixvoip für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Behebung des Problems zur Verfügung stellt. Falls eine Information oder eine Handlung des Auftraggebers für notwendig erachtet und von Mixvoip angefordert wird, dürfen Verzögerungen, die sich aus einer solchen Handlung ergeben oder damit zusammenhängen, und die daraus resultierende Wartezeit nicht berücksichtigt werden.
2.5.6 Störungsbearbeitung: Die von den Support Diensten von Mixvoip zugewiesenen Maßnahmen und Ressourcen, die darauf abzielen, einen vom Kunden gemeldeten Fehler oder ein Problem zu erkennen, zu diagnostizieren, zu beheben und/oder zu überholen. Die Störungsbearbeitungszeiten variieren je nach der Art der SLA , die für ein bestimmtes Produkt abonniert wurde. Der Kunde ist darüber informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass er aufgefordert werden kann, Geräte und Kabel abzustecken oder anzuschließen, einen Ping-Test durchzuführen oder einen Browser zu öffnen und auf verschiedene Internetschnittstellen zuzugreifen
2.5.7 Vor-Ort-Einsätze werden ausschließlich in den nachstehend definierten geografischen Gebieten gewährleistet
Für Luxemburg: Gesamtes Hoheitsgebiet
Für Belgien: Gesamtes Hoheitsgebiet
Für Deutschland (Rheinland-Pfalz) begrenzt auf: Trier, und Landkreis Trier-Saarburg. Bitburg, Prüm, und Eifelkreis Bitburg-Prüm. Morbach, Wittlich und Landkreis Bernkastel-Wittlich. Cochem, Kaisersesch und Landkreis Cochem-Zell. Koblenz, Weißenthurm, Vallendar und Landkreis Mayen-Koblenz. Daum, Gerolstein und Landkreis Vulkaneifel. Saarland: Gesamtes Territorium.
Für Frankreich (Région Grand-Est) begrenzt auf: Longwy und Arrondissement von Val-de-Briey. Thionville und Arrondissement von Thionville. Metz und Arrondissement Metz. Nördlicher Teil des Arrondissements Nancy, begrenzt auf Nancy. Saint-Avold und Arrondissement Forbach-Boulay-Moselle. Département Nord begrenzt auf: Lille und Arrondissement von Lille. Valenciennes und Arrondissement Valenciennes
2.5.8 Kunden, die sich außerhalb dieser ausgewiesenen Regionen/Länder befinden, erhalten möglicherweise nur eine Fernübertragung support, und die Time to Intervene (TTI) und Time to Recover (TTR) können in solchen Fällen nicht garantiert werden.
2.5.9 Mixvoip behält sich das Recht vor, die Kosten, die dem Auftraggeber aufgrund von Problemen entstehen, die nicht auf das Handeln von Mixvoip zurückzuführen sind oder die von Dritten verursacht wurden, zum Stundensatz von 108,00 € an den Auftraggeber weiterzugeben, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Für Kosten, die an Samstagen und Sonntagen anfallen, wird ein Aufschlag von 50 % bzw. 100 % auf den Stundensatz erhoben.
2.5.10 Die folgende Tabelle soll das Verständnis der verschiedenen Service-Bearbeitungszeiten (Support hours, Fault processing, Maximum Response Time, Maximum TTI, Maximum TTR) entsprechend der verschiedenen Arten von Service Level Agreements (SLA) erleichtern.
Priorität der Meldung von Vorfällen | Konsequenzen | Einzelheiten |
P4 | Keine Auswirkungen auf den Dienst oder die geplante Maßnahme | Keine Auswirkungen auf den täglichen Betrieb des Kunden. Maßnahmen nach bestem Bemühen oder auf der Grundlage einer mit dem Kunden vereinbarten geplanten Intervention |
P3 | Geringe Auswirkung. Keine signifikanten Auswirkungen auf den Dienst oder den täglichen Betrieb | Wichtige Merkmale oder Funktionen sind nicht verfügbar, aber eine Umgehung ist möglich. Weniger wichtige Funktionen sind nicht verfügbar, ohne dass eine angemessene Umgehung möglich ist, oder es ist ein Problem aufgetreten, das jedoch nur begrenzte Auswirkungen auf den täglichen Betrieb des Kunden hat. |
P2 | Schwere Auswirkungen. Schwere Beeinträchtigung des Dienstes. Täglicher Betrieb noch möglich, aber stark beeinträchtigt | Die Dienste sind zwar noch aktiv, aber sie funktionieren nicht entsprechend den Spezifikationen und eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt: Wichtige Funktionen sind nicht verfügbar und es gibt keine akzeptable Umgehung. Die Leistung oder Verfügbarkeit des Dienstes ist beeinträchtigt. Schwerwiegende Auswirkungen auf die Produktivität des Kunden. |
P1 | Kritische Auswirkungen. Vollständiger Ausfall des Dienstes | Die Nutzung des Dienstes ist gestoppt oder stark beeinträchtigt. Keine akzeptable Abhilfe verfügbar. Der tägliche Betrieb des Kunden wird gestoppt. |
Dienstleistungsvereinbarung über Vorfallsberichte P1 & P2 | Grundlegend | Standard | Office | Retail | Business | Advanced |
Verfügbarkeit des Dienstes | ||||||
Uptime-Garantie | keine | 99.80% | 99.80% | 99.85% | 99.90% | 99.95% |
Supportparameter | ||||||
Supportstunden | Mo-Fr09:00-16:00 | Mo-Fr08:00-17:00 | Mo-Fr08:00-18:00 | Mo-Fr08:00-18:00 | Mo-Fr07:30-18:00 | Mo-Fr07:30-18:00 |
Störungsbearbeitung | Mo-Fr09:00-16:00 | Mo-Fr08:00-17:00 | Mo-Fr08:00-18:00 | Mo-So8:00-18:00 | Mo-So07:00-19:00 | Mo-So00:00-24:00 |
Antwort und Lösung | ||||||
Maximale Reaktionszeit (MRT) | größte Anstrengung | 12 Stunden | 4 Stunden | 4 Stunden | 3 Stunden | 2 Stunden |
Maximale Zeit bis zum Einschreiten (TTI) | größte Anstrengung | 24 Stunden | 8 Stunden | 8 Stunden | 6 Stunden | 5 Stunden |
Maximale Zeit bis zur Wiederherstellung (TTR) | größte Anstrengung | 24 Stunden | 10 Stunden | 10 Stunden | 8 Stunden | 7 Stunden |
Kommunikationskanäle | ||||||
E-Mail | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Telefon | keine | ja | ja | ja | ja | ja |
Priorität Telefonwarteschlange | k.A. | Standard | Priorität | Priorität | Priorität + | Priorität ++ |
Web-Chat | keine | keine | ja | ja | ja | ja |
Matrix-Chat | keine | keine | keine | keine | ja | ja |
Kredite | ||||||
Guthaben pro Stunde Ausfallzeit | nicht förderfähig | 20% des monatlichen Servicepreises | 20% des monatlichen Servicepreises | 25% des monatlichen Servicepreises | 30% des monatlichen Servicepreises | 40% des monatlichen Servicepreises |
Maximale Höhe des möglichen Kredits | nicht förderfähig | 50% des monatlichen Servicepreises | 50% des monatlichen Servicepreises | 75% des monatlichen Servicepreises | 100% des monatlichen Servicepreises | 200% des monatlichen Servicepreises |
Maximale Reaktionszeit (MRT): Dies ist die maximale Zeitspanne von der Meldung eines Problems bis zu seiner ersten Bestätigung durch das Support Team.
Maximale Zeit bis zum Eingreifen (TTI): Dies ist die maximal zulässige Zeitspanne zwischen der Einreichung eines Problems und dem Beginn des Eingreifens zur Behebung des Fehlers. Diese Zeit wird ebenfalls zu den Stunden für die Störungsbearbeitung gerechnet.
Maximale Zeit bis zur Wiederherstellung (TTR): Dies ist die Gesamtzeit, die vom Beginn der Meldung bis zur Behebung des Problems vergeht. Ähnlich wie bei den anderen Metriken wird diese Zeit streng innerhalb der Fehlerbearbeitungsstunden berechnet.
Vorfallsstufen: Kategorisierung von Vorfällen auf der Grundlage ihrer Schwere, ihrer Auswirkungen auf den Betrieb und der Dringlichkeit der Reaktion. Diese Priorisierung stellt sicher, dass die Ressourcen effektiv zugewiesen werden, wobei die kritischsten Probleme sofort behandelt werden, während weniger schwerwiegende Vorfälle entsprechend ihrer Wichtigkeit behandelt werden. Der Kunde wird darüber informiert, dass nur Vorfälle, die als Priorität 1 (P1) und Priorität 2 (P2) eingestuft sind, die Uhr SLA in Gang setzen. Bei diesen Prioritätsstufen wird davon ausgegangen, dass sie eine erhebliche oder hohe Auswirkung auf den Dienstbetrieb haben und daher für eine formelle SLA Zeiterfassung in Frage kommen.
Betriebszeit vs. Ausfallzeit: Betriebszeit und Ausfallzeit sind Kennzahlen, die zur Messung des Betriebsstatus eines Dienstes verwendet werden. Die Betriebszeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem das System voll funktionsfähig ist und genutzt werden kann, was auf Zuverlässigkeit und gleichbleibende Leistung hindeutet. Die Ausfallzeit ist der Zeitraum, in dem das System nicht verfügbar ist oder nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Unterbrochener Dienst: Unterbrochener Service bezieht sich auf jeden Fall auf einen Fall, in dem ein von Mixvoip bereitgestellter Service vorübergehend nicht verfügbar ist, verschlechtert ist oder unter seinem normalen Funktionsniveau arbeitet. Diese Definition bezieht sich ausschließlich auf den spezifischen Dienst, bei dem das Problem auftritt (z. B. Internetverbindung), und erstreckt sich nicht auf andere Dienste, die möglicherweise auf den betroffenen Dienst angewiesen sind, um optimal zu funktionieren. Der Status anderer Mixvoip-Dienste, die über alternative Methoden zugänglich bleiben oder nicht direkt betroffen sind, wird daher nicht als unterbrochener Dienst betrachtet.
Kompensationsgutschriften: Ausfallzeitgutschriften werden als Prozentsatz der monatlichen Servicegebühr für den gestörten Service berechnet, proportional zur Anzahl der Stunden, in denen der gestörte Service nicht verfügbar ist. Wenn der Satz für die Ausfallzeitgutschriften beispielsweise 20 % pro Stunde des Ausfalls beträgt und die monatliche Servicegebühr 100 € beträgt, bedeutet dies für 2 Stunden Ausfallzeit eine Gutschrift von 20 % von 100 € für jede Stunde. Diese Berechnung ergibt eine Gutschrift von 40 € für die zweistündige Ausfallzeit.
Maximale Höhe der Gutschrift möglich: Die maximale Gesamtgutschrift, die der Kunde pro Monat erhalten kann, ist auf einen Prozentsatz der monatlichen Servicegebühren begrenzt und gilt nur für den jeweiligen gestörten Service
2.5.11 ANSPRUCH AUF GUTSCHRIFT FÜR SERVICE LEVEL AGREEMENT (SLA): Definition und Verfahren. Eine Anspruchsgutschrift ist eine Form der Entschädigung, die dem Kunden zur Verfügung steht, wenn Mixvoip die vereinbarten Service-Levels nicht einhält. Insbesondere, wenn die Wiederherstellungszeit (TTR) eines Problems den in der obigen Tabelle SLA angegebenen Zeitrahmen überschreitet, hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift als Entschädigung für die Verzögerung. Um Anspruch auf eine Gutschrift zu haben, muss der Kunde einen Antrag über mixvoip.com/sla/claim stellen, in dem er detailliert angibt, in welchem Fall Mixvoip die Bedingungen von SLA nicht erfüllt hat. Die Anfrage muss die Einzelheiten des Servicefehlers enthalten, wie z. B. die Art des Problems, die Zeit, zu der es gemeldet wurde, und die Zeit, zu der es behoben wurde. Der Zeitzähler beginnt mit der Übermittlung der Meldung (Art. 2.5.2) und wird gemäß den Bestimmungen von Art. 2.5.5.
2.5.12 Der Gesamtbetrag der verfügbaren Gutschriften wird für jede einzelne Forderung berechnet. Die Gutschriften entsprechen der Überschreitung der auf SLA für einen bestimmten Dienst festgelegten Wiederherstellungsfrist.
2.6 MELDUNG UND BEHEBUNG VON MÄNGELN AN PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN
2.6.1 Der Kunde ist für alle Aspekte der technischen Machbarkeit und der Anwendbarkeit des Produkts oder der Dienstleistung auf seine Bedürfnisse verantwortlich.
2.6.2 Mixvoip garantiert, dass das Produkt oder die Dienstleistung während eines Zeitraums von 1 (einem) Monat nach dem Datum der Abnahme des dem Auftraggeber gelieferten Produkts oder der gelieferten Dienstleistung im Wesentlichen gemäß den im Angebot enthaltenen Bestimmungen funktioniert.
2.6.3 Der Auftraggeber wird jeden Mangel an Produkten oder Dienstleistungen so schnell wie möglich schriftlich und so detailliert wie möglich über www.mixvoip.com/support melden, damit Mixvoip die Priorität des Mangels für die Behebung einordnen und klassifizieren kann. Wenn der Mangel von Mixvoip reproduziert werden kann, wird Mixvoip Maßnahmen zur Behebung ergreifen.
2.6.4 Nach Erhalt einer schriftlichen Mängelrüge wird Mixvoip je nach Dringlichkeit des Mangels Maßnahmen zur Behebung des Mangels ergreifen. Die Dringlichkeit eines Mangels und die Frist, innerhalb derer Mixvoip den Mangel beheben muss, richten sich nach der für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung abonnierten SLA (siehe Tabelle in Art. 2.5.12)
2.6.5 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass das in Art. 2.6.4 festgelegte Verfahren nicht gilt, wenn das Produkt oder die Dienstleistung ohne die schriftliche Zustimmung von Mixvoip verändert oder anders als bestimmungsgemäß verwendet wird. Desgleichen gelten Art. 2.5.7, Art. 2.5.8, Art. 2.5.9, sowie Art. 2.5.12 werden in einem solchen Fall für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt.
2.6.6 Mixvoip behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die Kosten, die ihm im Zusammenhang mit Produkt- oder Dienstleistungsmängeln entstehen, die nicht auf die Handlungen von Mixvoip zurückzuführen sind oder von Dritten verursacht wurden, zu den jeweils geltenden Tarifen von Mixvoip in Rechnung zu stellen.
2.7 EINGESCHRÄNKTE HARDWARE-GARANTIE
2.7.1 Mixvoip garantiert die Hardware im Rahmen dieses Vertrags für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Rechnungsdatum gegen Material- und Verarbeitungsfehler bei normalem Gebrauch. Diese beschränkte Garantie deckt keine Schäden ab, die entstehen durch:
Falsche Handhabung oder Lagerungsbedingungen;
Stürze oder Zusammenstöße;
Feuer- oder Wasserschäden;
Vorfälle von Blitzschlag oder Überspannung;
Verwendung von nicht zugelassenen Netzteilen.
Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn die Hardware unsachgemäß verwendet, missbraucht, vernachlässigt oder von einer anderen Partei als Mixvoip verändert wurde.
2.7.2 Sofern im Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Rechnungsdatum. Ausnahmen von der Garantiezeit gelten für Artikel, die als mobile Geräte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Smartphones, DECT-Telefone, drahtlose Geräte) identifizierbar sind, für die die Garantiezeit 12 Monate ab dem Rechnungsdatum beträgt. Akkus und andere Stromversorgungsgeräte sind von Art. 2.7.1. Für diese Geräte gilt jedoch eine eingeschränkte Garantie von 2 Monaten.
2.7.3 Die Gewährleistungsfrist wird durch eine erbrachte Garantieleistung nicht verlängert: Ersatz- oder Reparaturzeit gilt nicht als Grund für eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Im Falle eines Hardware-Austauschs innerhalb der Garantiezeit wird die Garantieabdeckung nicht verlängert, und es gilt auch keine neue Garantiezeit für das Austauschgerät, so dass die verbleibende Garantiezeit gemäß dem ursprünglichen Kaufdatum (wie auf der Rechnung angegeben) gilt.
2.7.4 Einschränkung der Garantie: Die Bestimmungen in Art. 2.7.1 gelten nur für Hardware, die als neu verkauft wird. Für von Mixvoip verkaufte gebrauchte und/oder überholte Geräte (sog. "B-Stock-Geräte") kann eine eingeschränkte Garantiezeit gelten. Gemietete Geräte sind daher von Art. 2.7.1. Gemietete oder geleaste Hardware unterliegt der kommerziellen Garantie und wird durch die verschiedenen Arten von SLA (Service Level Agreement) geregelt, die der Kunde abgeschlossen hat.
2.7.5 Reklamation: Im Falle einer Reklamation von defekter Hardware wird Mixvoip gemäß den Bestimmungen in Art. 2.6 wird Mixvoip nach eigenem Ermessen das defekte Gerät reparieren oder ersetzen. Im Falle eines Austauschs behält sich Mixvoip das Recht vor, jede fehlerhafte Hardware während der Garantiezeit durch ein neues oder gebrauchtes Produkt gleicher oder besserer Qualität zu ersetzen.
2.7.6 Die Hardware-Garantie gilt nur für das defekte Gerät, daher sind alle Kosten, die sich aus einem Garantieanspruch ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, von der Garantie ausgeschlossen und müssen vom Kunden getragen werden (z.B.: Reisekosten, Logistik- und Versandgebühren, Verarbeitung, Installation, Einrichtung oder andere Hardware-Konfiguration).
Mixvoip trägt alle Kosten, die mit der Reparatur der Hardware verbunden sind, oder stellt auf eigene Kosten einen geeigneten Ersatz zur Verfügung. Das Rückgabeverfahren wird im Folgenden unter Art.2.7.8 beschrieben.
2.7.7 Es können weitere Einschränkungen der Herstellergarantie gelten. Der Kunde ist damit einverstanden und akzeptiert, dass normaler Verschleiß und Verbrauchsmaterialien von der Garantie ausgeschlossen sind und dass einzelne Teile bei übermäßigem Verschleiß funktionsunfähig werden können. Der Kunde ist darüber informiert, dass kosmetische Abnutzung und leichte Farbabweichungen, die durch Reparaturen oder Austausch entstehen, nicht als Mängel gelten und daher nicht von der Garantie abgedeckt sind.
2.7.8 Rückgabeverfahren: Defekte Hardware, die unter die Garantie fällt, muss zur Überprüfung eingeschickt werden und unterliegt dem RMA-Verfahren (Return Merchandise Authorization). Die RMA-Antwort unterliegt der Genehmigung des Herstellers, damit Mixvoip mit der Reparatur und/oder dem Austausch des mutmaßlich defekten Teils fortfahren kann. Es wird hiermit vereinbart, dass im Falle einer Ablehnung durch den Hersteller, unabhängig von den Gründen, eine solche Ablehnung endgültig und nicht anfechtbar ist. Infolgedessen wird die Garantie als nichtig betrachtet, unbeschadet eines weiteren Austauschs oder Eingriffs durch Mixvoip.
2.8 ZUSÄTZLICHE GARANTIE - DEFINITION EINER TILGUNGSFRIST
2.8.1 In Übereinstimmung mit Art. 2.6.2 wird jede von Mixvoip zur Erbringung seiner Dienste installierte Hardware, die als defekt gemeldet wird, innerhalb einer einmonatigen Nachfrist kostenlos ersetzt. Mixvoip erhebt während der einmonatigen Nachfrist keine Reise-, Arbeits- oder sonstige Einrichtungs- oder Konfigurationskosten für den Austausch der defekten Hardware. Die Frist beginnt am nächsten Tag nach der Lieferung oder Installation der Hardware. Dies gilt ausschließlich für von Mixvoip installierte Hardware, die in einer vom Kunden unterzeichneten und bestätigten Lieferung registriert wurde. Geografische Beschränkungen gelten für die Reisekosten der Nachfrist für den Austausch der Hardware mit Beschränkungen auf die Gebiete/Regionen gemäß Art. 2.5.7.
2.9 BESTANDSGARANTIERTE HARDWARE
2.9.1 Die gesamte von Mixvoip verkaufte oder installierte Hardware gilt als funktionstüchtig und fehlerfrei und wird durch die Hardware-Garantie (Art. 2.7) abgedeckt.
2.9.2 Bei Hardware mit Lagergarantie bietet Mixvoip eine zusätzliche Servicegarantie, die Kontinuität, Kompatibilität und Leistung auf einem höheren Niveau gewährleisten soll.
2.9.3 Mixvoip gewährt für seine Hardware mit Vorratsgarantie eine Lagerverfügbarkeit: Im Falle eines Hardwaredefekts kann Mixvoip das defekte Gerät durch ein gleichwertiges oder besseres Modell ersetzen.
2.9.4 Im Falle eines Ausfalls der auf Lager befindlichen Hardware während der Garantiezeit, wie in Art. 2.7.1, stellt Mixvoip im Rahmen des RMA-Prozesses (Return Merchandise Authorization) ein Ersatzgerät zur Verfügung.
2.9.5 Beschränkungen der Garantie für auf Lager befindliche Hardware. Lebensdauer: Die TTI- (Time To Intervene) und TTR- (Time To Recover) Verpflichtungen laufen 5 Jahre nach dem Kaufdatum der Hardware mit Vorratsgarantie ab. Als Kaufdatum gilt das Datum, das auf der Rechnung für den Verkauf der Hardware angegeben ist. Geografische Beschränkungen gelten für TTI und TTR gemäß den Bestimmungen in Art. 2.5.7.
2.9.6 Für alle andere Hardware, die nicht ab Lager garantiert ist, können TTI und TTR nicht garantiert werden.
2.9.7 Liste der Hardware mit Bestandsgarantie. Die in der nachstehenden Liste aufgeführte Hardware wird als Hardware mit Vorratsgarantie betrachtet. Jedes andere Gerät, das beim Kunden vorhanden oder von Mixvoip installiert ist und nicht in der Liste aufgeführt ist, kann nicht als Hardware mit Bestandsgarantie betrachtet werden. Von Mixvoip verkaufte Hardware, die nicht unter diese Kriterien fällt, gilt nicht als Hardware mit Vorratsgarantie. Solche Hardware fällt jedoch unter die eingeschränkte Hardware-Garantie, wie in Art. 2.7.1 definiert.
Modelle | Marke | Kategorie |
Fritzbox | AVM | Router |
WebRelay-Quad | ControlByWeb | Relais-Steuerungen |
DGS-1210-10P, DGS-1210-28P, DGS-1210-52MP | D-Link | Switches |
N860, N670 | Gigaset | DECT-Basisstationen |
R700H, SL800 | Gigaset | DECT-Telefone |
WP825 | Grandstream | Wi-Fi-Telefone |
2 Anschluss FXS ATA | Grandstream Cisco | VoIP-Gateways |
32 Port FXS-Analog-Gateway | Grandstream Patton Sangoma | VoIP-Gateways |
AirEngine 5761-11, AirEngine 5761-21 | Huawei | Wi-Fi-Antennen |
S5735-L8P4X-A1, S5735-L24P4X-A1, S5735-L48P4X-A1 | Huawei | Switches |
Engage 75, Evolve2 55, Engage 55, Evolve2 40 | Jabra | Headsets |
RB4009, RB5009 | Mikrotik | Router |
BRI/ISDN-Gateway mit 8 Anschlüssen | Sangoma | VoIP-Gateways |
PRI/E1-Gateway mit 4 Anschlüssen | Sangoma Patton | VoIP-Gateways |
U6 Pro, U6 Lite | UniFi Ubiquiti | Wi-Fi-Antennen |
T53, T53W, T54W, T57W, T58W | Yealink | VoIP-Telefone |
CP965, CP925 | Yealink | VoIP-Konferenztelefone |
2.9.8 Liste der veralteten Hardware mit Bestandsgarantie. Hardware aus der nachstehenden Liste kann veraltet oder nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein, jedoch garantiert Mixvoip, dass diese Hardware im Falle eines Defekts in Übereinstimmung mit Art. 2.9.3.
Modelle | Marke | Kategorie |
R650, SL750 | Gigaset | DECT-Telefone |
N720, N510 | Gigaset | DECT-Basisstationen |
WP820, WP822 | Grandstream | WiFi-Telefone |
RB2011, RB3011 | Mikrotik | Router |
AC Pro, AC Lite | UniFi Ubiquiti | WiFi-Antennen |
T42 T46 T48 | Yealink | VoIP-Telefone |